DLRG Bootsführerschein A
Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.
Inhalte
- Lehrgangseinstieg
- Grundlagen
- Verkehrsrechtliche Bestimmungen
- Bootstechnik
- Motorenkunde
- Festmachen und Ankern
- Sicherheit
- DLRG Boote im Einsatz
- Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
- Slippen und Trailern
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
- Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
- Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
- Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
- Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
- Ärztliche Tauglichkeit
- Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang)
- Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))
Theoretische Prüfungsleistungen
- Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
- DLRG-spezifischer Teil schriftlich
Praktische Prüfungsleistungen
- Fahrpraxis
- Seemannschaft
- Motorenkunde
- Knotenkunde
- Umgang mit PSAgE
Dokumente
DLRG Bootsführerschein B
Der DLRG-Bootsführerschein B ist erforderlich für den Bereich der Seeschifffahrtsstraßen und Seestraßen.
Inhalte
- Lehrgangseinstieg
- Grundlagen
- Verkehrsrechtliche Bestimmungen
- Bootstechnik
- Motorenkunde
- Festmachen und Ankern
- Sicherheit
- DLRG Boote im Einsatz
- Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
- Slippen und Trailern
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
- Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
- Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
- Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
- Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
- Ärztliche Tauglichkeit
- Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang)
- Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))
Theoretische Prüfungsleistungen
- Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
- DLRG-spezifischer Teil schriftlich
Praktische Prüfungsleistungen
- Fahrpraxis
- Seemannschaft
- Motorenkunde
- Umgang mit PSAgE
- Knotenkunde
Dokumente

